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25 February 2009

Re-communalisation of energy supply. Renewable energies and planning law: analysis - concepts - impulses

[i]Conference[/i] Mittwoch, 25. Februar 2009 im Landtag Düsseldorf Deutschland ist seit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 zum Vorreiter und Vorbild für die Einführung und Nutzung Erneuerbarer Energiequellen geworden. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen sowohl das ökologische als auch das ökonomische Potenzial auf: Mittlerweile werden rund 15 Prozent des deutschen Stromverbrauchs aus Erneuerbaren Energiequellen gewonnen. In den entsprechenden Industrie- und Dienstleistungssegmenten sind über 200.000 Arbeitsplätze entstanden. Durch eine damit einhergehende Rekommunalisierung der Energieproduktion werden die intrakommunalen und intraregionalen Wertschöpfungsketten gestärkt. Diese Entwicklung bedarf auf kommunaler Ebene einer angemessenen Steuerung – aber auch Förderung! Mit der Novellierung des Baugesetzbuchs durch das Europaanpassungsgesetz Bau im Jahr 2004 wurde die Ausweisung von Flächen mit Vorgaben zur energieeffizienten Bauweise, zur Nutzung Erneuerbarer Energien und zur Reduktion der CO2-Emissionen in der Flächennutzungsplanung ermöglicht. In der Bebauungsplanung können Festsetzungen zur Bauweise und Vorgaben zu baulichen Maßnahmen zum Einsatz Erneuerbarer Energien ebenso getroffen werden wie ein Anschluss- und Benutzungszwang an zentrale Anlagen zur Energieversorgung oder Festsetzungen zur Einhaltung von Zielwerten. In den wenigsten Fällen beruhen derartige Festsetzungen jedoch auf Klimaschutz- oder Energiekonzepten, die für die gesamte Kommune gelten. Der Informationskreis für Raumplanung (IfR) hat im Juni 2008 mit dem „Dortmunder Aufruf” Städte und Gemeinden aufgefordert, möglichst in interkommunaler und regionaler Abstimmung Masterpläne Energie zu erstellen, mit denen sie übergeordnete energieentwicklungspolitische Ziele festlegen und – bei Vorrang für Erneuerbare Energien – eine strategische Energieplanung einleiten. Diese strategische Energieplanung sollte in der kommunalen Bauleitplanung ihre Fortsetzung finden. „Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.” (§1 Abs. 5 BauGB) Die Tagung gibt einen aktuellen Überblick über Gesetzesinitiativen, bestehende Steuerungs- und Förderungsmöglichkeiten klimaschützender Maßnahmen in der Bauleitplanung und stellt mit dem Masterplan Energie ein Instrument vor, mit dem in einem gesellschaftlichen Diskurs übergeordnete energieentwicklungspolitische Ziele vereinbart werden können. More information: http://www.ifr-ev.de

Event schedule:

  • Start: 02-25-2009
  • End: 02-25-2009.